Kann jeder ein Maker werden?

Auf Wadiz können sowohl koreanische als auch internationale Maker Projekte starten. 

Die Bedingungen variieren jedoch je nach Art des Herstellers und der Art der Projektdurchführung. 

 

※ Koreanische Maker: Wenn der in den Projektinformationen angegebene Firmensitz oder Wohnsitz der Person in der Republik Korea liegt
※ Ausländische Maker: Wenn der in den Projektinformationen angegebene Firmensitz oder Wohnsitz in einem anderen Land (im Ausland) liegt

 

 

✅ Bedingungen für die Einrichtung eines Projekts durch einen koreanischen Maker 

 

Koreanische Maker können je nach Projektart unter den folgenden Bedingungen ein Projekt durchführen.
 

Projektarten Mögliche Projektarten
Finanzierungsprojekte Privatpersonen · Einzelunternehmer · Kapitalgesellschaften
Vorbestellungs-/Shop-Projekte Einzelunternehmer · Kapitalgesellschaften
Sponsoring-Projekte Privatpersonen (keine Unternehmen)

 

Können auch Minderjährige Projekte durchführen?
 

Minderjährige können in ihrer Eigenschaft als Privatperson keine allgemeinen Finanzierungsprojekte starten.

Minderjährige, die als Einzelunternehmer oder juristische Person auftreten, können jedoch Projekte durchführen.

In Ausnahmefällen können auch Minderjährige als Privatpersonen Förderprojekte durchführen, die der Selbstverwirklichung oder der Schaffung sozialer Werte dienen.

 

 

Bitte beachten Sie dies unbedingt, wenn Sie ein Förderprojekt durchführen.
 

Förderprojekte dürfen nur von Privatpersonen und nicht von Unternehmen durchgeführt werden.

Außerdem dürfen pro Jahr nicht mehr als 10 Millionen Won für denselben Zweck gesammelt werden, und es dürfen nur begrenzte und symbolische Belohnungen im Rahmen der Prüfungsrichtlinien angeboten werden.

 


 

✅ Bedingungen für die Einrichtung von Projekten durch ausländische Maker 

 

Ausländische Maker können ein Projekt durchführen, wenn sie Einzelunternehmer oder juristische Personen sind und über eine Gewerbeanmeldung in einem der unten aufgeführten Länder verfügen.
 

  • Wenn Sie über eine Gewerbeanmeldung in den USA, China, Hongkong, Japan, Deutschland, Singapur, Polen oder Australien verfügen, ist die Durchführung des Projekts möglich.
     
  • Chinesische Maker (Anwendung des PingPong-Payments-Systems)
    • Zielgruppe: Unternehmen mit rechtmäßiger Geschäftslizenz in China
    • Voraussetzungen: Die Verknüpfung mit einem PingPong-Vertragskonto und die Registrierung sind zwingend erforderlich.
    • Abrechnung und Wechselkurs: Die Auszahlung erfolgt auf Basis des endgültigen Dollarbetrags (USD) unter Anwendung des Echtzeit-Wechselkurses zum Zeitpunkt der Überweisung.
      ▶ So erstellen Sie ein PingPong-Payments-Konto
       
  • Globale Hersteller außerhalb Chinas (Stripe Connect-System)
    • Zielstaaten: USA, Japan, Hongkong, Deutschland, Singapur, Polen, Australien
    • Voraussetzungen für die Eröffnung: Erst wenn die Stripe Connect KYC-Prüfung (Unternehmensverifizierung) im Menü „Abrechnungsinformationen“ von Wadiz Studio endgültig als [Genehmigt] angezeigt wird, können Sie die Eröffnung Ihres Projekts reservieren und den Zeitplan festlegen.
    • Abrechnung und Wechselkurs: Die Auszahlung erfolgt auf Basis des endgültigen Dollarbetrags (USD), wobei der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Echtzeit-Wechselkurs angewendet wird.

 

 

Wie führen ausländische Maker ihre Projekte durch?
 

  • Wenn die Gewerbeanmeldung in Korea abgeschlossen ist → können Sie das Projekt zu denselben Bedingungen wie koreanische Maker durchführen.
  • Wenn Sie keine Gewerbeanmeldung in Korea haben → können Sie das Projekt im Direktversand durchführen, bei dem die Belohnungen direkt aus dem Ausland versendet werden.
  • (Hinweis) Maker aus dem Ausland können keine Crowdfunding-Projekte durchführen. Ausländische Privatpersonen können jedoch Projekte durchführen, sofern sie über eine Ausländerregistrierungskarte, eine Kontaktadresse in Korea und ein koreanisches Bankkonto verfügen. 

 

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