Kann jeder ein Maker werden?

Auf Wadiz können sowohl koreanische als auch internationale Maker Projekte starten. 

Allerdings variieren die Bedingungen je nach Art des Herstellers und der Art der Projektdurchführung. 

 

※ Koreanische Maker: Wenn der in den Projektinformationen angegebene Firmensitz oder Wohnsitz der Privatperson in der Republik Korea liegt
※ Ausländische Maker: Wenn der in den Projektinformationen angegebene Firmensitz oder Wohnsitz in einem anderen Land (im Ausland) als der Republik Korea liegt

 

 

✅ Bedingungen für die Einrichtung eines Projekts durch koreanische Maker 

 

Koreanische Maker können je nach Projektart unter den folgenden Bedingungen ein Projekt durchführen.
 

Projektarten Teilnahmeberechtigte
Finanzierungsprojekte Privatpersonen · Einzelunternehmer · Unternehmen
Vorbestellungs- / Shop-Projekte Einzelunternehmer · Kapitalgesellschaften
Förderprojekte Privatpersonen (keine Gewerbetreibenden)

 

Können auch Minderjährige Projekte durchführen?
 

Minderjährige können in ihrer Eigenschaft als Privatperson keine allgemeinen Finanzierungsprojekte starten.

Minderjährige, die als Einzelunternehmer oder juristische Person auftreten, können jedoch Projekte durchführen.

In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Förderprojekten zur persönlichen Selbstverwirklichung oder zur Schaffung gesellschaftlicher Werte, können auch minderjährige Privatpersonen Projekte durchführen.

 

 

Bitte beachten Sie dies unbedingt, wenn Sie ein Förderprojekt durchführen möchten.
 

Förderprojekte dürfen nur von Privatpersonen und nicht von Unternehmen durchgeführt werden.

Außerdem dürfen pro Jahr nicht mehr als 10 Millionen Won für denselben Zweck gesammelt werden, und es dürfen nur begrenzte und symbolische Belohnungen im Rahmen der Prüfungsrichtlinien angeboten werden.

 


 

✅ Voraussetzungen für die Einrichtung von Projekten durch ausländische Maker 

 

Ausländische Maker können ein Projekt durchführen, wenn sie Einzelunternehmer oder juristische Personen sind und über eine Gewerbeanmeldung in einem der unten aufgeführten Länder verfügen.
 

  • Wenn Sie über eine Gewerbeanmeldung in den USA, China, Hongkong, Japan, Deutschland, Singapur, Polen oder Australien verfügen, ist die Durchführung des Projekts möglich.
     
  • Chinesische Maker (Anwendung des PingPong-Payments-Systems)
    • Zielländer: Bei Vorliegen einer rechtmäßigen Gewerbeanmeldung in China
    • Voraussetzungen: Die Verknüpfung mit einem PingPong-Vertragskonto und die Registrierung sind zwingend erforderlich.
    • Abrechnung und Wechselkurs: Die Auszahlung erfolgt auf Basis des endgültigen Dollarbetrags (USD) unter Anwendung des Echtzeit-Wechselkurses zum Zeitpunkt der Überweisung.
      ▶ So erstellen Sie ein PingPong-Payments-Konto
       
  • Globale Maker außerhalb Chinas (Stripe Connect-System)
    • Zielländer: USA, Japan, Hongkong, Deutschland, Singapur, Polen, Australien
    • Voraussetzungen für die Eröffnung: Erst wenn die Stripe Connect KYC-Prüfung (Unternehmensverifizierung) im Menü „Abrechnungsinformationen“ von Wadiz Studio endgültig als [Genehmigt] markiert ist, können Sie die Eröffnung Ihres Projekts reservieren und den Zeitplan festlegen.
    • Abrechnung und Wechselkurs: Die Auszahlung erfolgt auf Basis des endgültigen Dollarbetrags (USD), wobei der Echtzeit-Wechselkurs zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zugrunde gelegt wird.
      So führen Sie die Stripe Connect-Verifizierung durch 

 

Wie führen Maker aus dem Ausland ihre Projekte durch?
 

  • Wenn die Gewerbeanmeldung in Südkorea abgeschlossen ist → können Sie das Projekt zu denselben Bedingungen wie südkoreanische Maker durchführen.
  • Falls keine Gewerbeanmeldung in Südkorea vorliegt → können Sie das Projekt im Direktversand durchführen, bei dem die Belohnungen direkt aus dem Ausland versendet werden.
  • (Hinweis) Maker aus dem Ausland können keine Förderprojekte durchführen. Ausländische Privatpersonen können jedoch ein Projekt durchführen, sofern sie über eine Ausländerregistrierungsbescheinigung, eine Kontaktadresse in Korea sowie ein koreanisches Bankkonto verfügen. 

 

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