Kann jeder ein Maker werden?

Bei Wadiz können sowohl koreanische als auch globale Hersteller Projekte starten. 

Die Bedingungen variieren jedoch je nach Art des Herstellers und der Projektdurchführung. 

 

※ Globaler Hersteller: Wenn der im Herstellerkonto registrierte Geschäftssitz außerhalb Koreas liegt.
※ Koreanischer Hersteller: Wenn der im Herstellerkonto registrierte Geschäftssitz in Korea liegt.

 

 

✅ Bedingungen für die Eröffnung eines Projekts durch einen koreanischen Hersteller 

Als koreanischer Hersteller können Sie als Privatperson, Einzelunternehmer oder juristische Person Projekte durchführen.
 

  • Finanzierungsprojekte: Diese können von Privatpersonen, Einzelunternehmern und juristischen Personen durchgeführt werden.
  • Vorbestellungs-/Shop-Projekte: Diese können nur von Unternehmen (Einzelunternehmern und juristischen Personen) durchgeführt werden. Eine Eröffnung als Privatperson ist nicht möglich. 
     

Minderjährige können als Einzelpersonen keine Projekte eröffnen. Sie können jedoch Projekte durchführen, wenn sie als Einzelunternehmer oder juristische Person registriert sind. Ausnahmsweise können auch minderjährige Einzelpersonen teilnehmen, wenn es sich um ein Sponsoring-Projekt zur Selbstverwirklichung oder zur Verwirklichung sozialer Werte handelt.

 

 


 

✅ Bedingungen für die Eröffnung eines globalen Maker-Projekts 

Nur juristische Personen/Einzelunternehmer mit einer Gewerbeanmeldung in einem der folgenden Länder können Wadiz Maker werden.

  • Wenn Sie über eine Gewerbeanmeldung in den USA, China, Hongkong, Japan, Deutschland, Singapur, Polen oder Australien verfügen, können Sie ein Projekt durchführen.
     
    • Die Länder werden nach und nach erweitert, sodass auch Maker aus anderen Ländern den Wadiz-Service im Voraus erkunden können.
       
  • Sie müssen sich für ein Konto bei PingPong Payments registrieren.
  • Wenn die Registrierung als koreanisches Unternehmen abgeschlossen ist, kann das Projekt zu denselben Bedingungen wie für koreanische Hersteller eröffnet werden.
     
  • Wenn Sie keine koreanische Gewerbeanmeldung haben, können Sie die Belohnungen direkt aus dem Ausland versenden.
    • Die Gebühr beträgt pauschal 15 %, zuzüglich einer Grundgebühr von 90.000 Won.

 

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