Auslandszahlungen für globale Projekte werden genauso wie inländische Projekte in koreanischen Won (KRW) abgerechnet, und es ist weder die Eröffnung eines separaten Fremdwährungskontos noch eine Meldung von Devisen erforderlich.
✅ Wesentliche Punkte zur Überprüfung der Abrechnung von Auslandszahlungen für globale Projekte
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Für die Abrechnung benötigen Sie lediglich ein inländisches Konto.
Da der im Ausland gezahlte Betrag von Wadiz in koreanische Won umgerechnet und ausgezahlt wird, müssen Sie als Maker kein separates Fremdwährungskonto einrichten. -
Es besteht keine Meldepflicht im Zusammenhang mit Devisentransaktionen.
Wadiz erhält Auslandszahlungen über ein PG-Unternehmen in koreanischen Won und zahlt diese auch an den Maker in koreanischen Won aus, sodass keine gesonderte Meldepflicht gemäß dem Devisengesetz entsteht.