Sind ausländische Zahlungen für globale Projekte mehrwertsteuerpflichtig?

Ausländische Zahlungen für globale Projekte unterliegen der Mehrwertsteuer (VAT) wie inländische Zahlungen.

Wenn Sie jedoch eine vereinfachte Ausfuhranmeldung einreichen, kann gemäß § 21 des Mehrwertsteuergesetzes ein Nullsteuersatz (0 %) gelten.

 

 

✅ Die Mehrwertsteuererklärung ist obligatorisch, da auch ausländische Zahlungen in KRW abgerechnet werden.

  • Auch wenn ausländische Supporter in Fremdwährung bezahlen, wird der Betrag, der an den Maker gezahlt wird, vollständig in KRW angegeben.

  • Daher ist eine Mehrwertsteuererklärung für ausländische Zahlungen erforderlich.

✅ Wenn es als Export anerkannt wird, kann der Nullsteuersatz angewendet werden.

  • Wenn Sie die vereinfachte Ausfuhranmeldung für den elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen haben, können Sie auf diese ausländischen Umsätze den Nullsteuersatz (0 %) der Mehrwertsteuer anwenden.

  • Dies ist ein System, mit dem Sie Vorsteuer ohne Mehrwertsteuerbelastung erstattet bekommen, und es ist automatisch mit dem Hometax-System als Exportergebnis verknüpft.

  • Bei Anwendung des Nullsteuersatzes wird auf ausländische Zahlungen keine Mehrwertsteuer erhoben, sodass die Umsatzsteuer 0 beträgt und die angefallene Vorsteuer vollständig erstattet wird. 

Klassifizierung Umsatz Einkauf Endgültige zu zahlende Steuer
Allgemeine inländische Transaktion 1.000 KRW = Lieferwert 900 KRW + Steuer 100 KRW (Lieferwert X 10 %)  100 KRW = Transaktionswert 90 KRW + Steuer 10 KRW  Umsatzsteuer 100 KRW - Vorsteuer 10 KRW = 90 KRW 
Ausländische Exporttransaktion 1.000 KRW = Lieferwert 900 KRW + Steuer 0 KRW (Lieferwert X 0 %) 100 KRW = Transaktionswert 90 KRW + Steuer 10 KRW  Umsatzsteuer 0 KRW - Vorsteuer 10 KRW = △10 KRW (Rückerstattung)

 

📌 Hinweise

  • Diese Informationen werden nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt.
  • Diese Informationen spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Gesetze oder steuerlichen Richtlinien wider.
  • Lassen Sie sich daher von einem Experten bestätigen, bevor Sie rechtliche oder steuerliche Entscheidungen treffen.

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