Ausländische Zahlungen für globale Projekte unterliegen der Mehrwertsteuer (VAT) wie inländische Zahlungen.
Wenn Sie jedoch eine vereinfachte Ausfuhranmeldung einreichen, kann gemäß § 21 des Mehrwertsteuergesetzes ein Nullsteuersatz (0 %) gelten.
✅ Die Mehrwertsteuererklärung ist obligatorisch, da auch ausländische Zahlungen in KRW abgerechnet werden.
- Auch wenn ausländische Supporter in Fremdwährung bezahlen, wird der Betrag, der an den Maker gezahlt wird, vollständig in KRW angegeben.
- Daher ist eine Mehrwertsteuererklärung für ausländische Zahlungen erforderlich.
✅ Wenn es als Export anerkannt wird, kann der Nullsteuersatz angewendet werden.
- Wenn Sie die vereinfachte Ausfuhranmeldung für den elektronischen Geschäftsverkehr abgeschlossen haben, können Sie auf diese ausländischen Umsätze den Nullsteuersatz (0 %) der Mehrwertsteuer anwenden.
- Dies ist ein System, mit dem Sie Vorsteuer ohne Mehrwertsteuerbelastung erstattet bekommen, und es ist automatisch mit dem Hometax-System als Exportergebnis verknüpft.
- Bei Anwendung des Nullsteuersatzes wird auf ausländische Zahlungen keine Mehrwertsteuer erhoben, sodass die Umsatzsteuer 0 beträgt und die angefallene Vorsteuer vollständig erstattet wird.
| Klassifizierung | Umsatz | Einkauf | Endgültige zu zahlende Steuer |
| Allgemeine inländische Transaktion | 1.000 KRW = Lieferwert 900 KRW + Steuer 100 KRW (Lieferwert X 10 %) | 100 KRW = Transaktionswert 90 KRW + Steuer 10 KRW | Umsatzsteuer 100 KRW - Vorsteuer 10 KRW = 90 KRW |
| Ausländische Exporttransaktion | 1.000 KRW = Lieferwert 900 KRW + Steuer 0 KRW (Lieferwert X 0 %) | 100 KRW = Transaktionswert 90 KRW + Steuer 10 KRW | Umsatzsteuer 0 KRW - Vorsteuer 10 KRW = △10 KRW (Rückerstattung) |
📌 Hinweise
- Diese Informationen werden nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt.
- Diese Informationen spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Gesetze oder steuerlichen Richtlinien wider.
- Lassen Sie sich daher von einem Experten bestätigen, bevor Sie rechtliche oder steuerliche Entscheidungen treffen.