※ Ausländische Maker: Wenn der im Maker-Konto angegebene Firmensitz in einem anderen Land als Südkorea liegt
※ Südkoreanische Maker: Wenn der im Maker-Konto angegebene Firmensitz in Südkorea liegtAb dem 2. Februar 2026 gilt die folgende einheitliche globale Gebührenstruktur.
✅ Informationen zum Gebührensystem für koreanische Maker
Wenn Sie ein Projekt auf Wadiz durchführen, gelten für die Nutzung der für den Projektbetrieb erforderlichen Dienste die folgenden Gebühren.
Die Gebühren variieren nicht je nach Projektart und werden gemäß denvon Wadiz bereitgestellten globalen Standard-Einheitsgebührenberechnet.
| Posten | Gebühren |
| Wadis-Servicegebühr | 12 % |
| Gebühr für Zahlungs- und Abrechnungsabwicklung | 3 % + 99.000 Won |
| Gebühr für Beratungsleistungen (gilt nur bei Inanspruchnahme) | Staffeltarif je nach Höhe des endgültigen Zahlungsbetrags |
※ Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
FAQ
F. Welche Leistungen sind in den Servicegebühren enthalten?
Die Servicegebühren umfassen die grundlegenden Dienstleistungen, die für einen reibungslosen Ablauf des Projekts erforderlich sind.
Projektanalyse und Bereitstellung von Betriebsleitfäden über den KI-Agenten WAi
Analyse der Projektergebnisse und der Verhaltensdaten der Unterstützer mithilfe von Data Plus
KI-gestützte automatische Übersetzung von Storys für globale Projekte
KI zur Überprüfung von Beiträgen, die mögliche Verstöße gegen Richtlinien im Voraus erkennt
Versand von Neuigkeiten und Bereitstellung eines Standardbereichs für die Projektpräsentation
F. Wie werden die Gebühren für die Zahlungsabwicklung berechnet?
Die Gebühren für die Zahlungs- und Abrechnungsabwicklung umfassen die folgenden Kosten.
Zahlungsabwicklungsgebühren bei inländischen und ausländischen Zahlungen
Betriebs- und Bearbeitungskosten für das System zur Projektabrechnung
Sie werden in Form einer Kombination aus einer Zahlungsabwicklungsgebühr von 3 % und einer Grundgebühr von 99.000 Won (zzgl. MwSt.) erhoben.
F. Welche Leistungen werden angeboten, wenn ich mich für den Beratungsservice entscheide?
Der Beratungsservice dient der Auswahl von Projekten, die Synergieeffekte mit Wadiz erzielen können, und umfasst die Bereitstellung eines schrittweisen Leitfadens für den erfolgreichen Projektablauf durch den zuständigen Projektleiter (PD). Bei Inanspruchnahme dieses Services werden zusätzliche Vorteile für die Projektdurchführung gewährt.
Ab Projekten, die am 10. August 2026 eingereicht werden, wird die Gebühr für den Beratungsservice gestaffelt auf den nach Projektabschluss erfolgreich abgerechneten Endbetrag angewandt.
Endgültiger erfolgreicher Zahlungsbetrag |
Gebührensatz für Beratungsleistungen |
|---|---|
| unter 30 Millionen Won | 10 % |
| 30 Millionen Won oder mehr bis unter 100 Millionen Won | 7 % |
| 100 Millionen Won oder mehr | 5 % |
- Die Gebühr für Beratungsleistungen richtet sich nach dem Betrag der erfolgreich abgeschlossenen Zahlung nach Projektabschluss.
- Die Höhe der Beratungsgebühren kann je nach Projektbedingungen variieren.
- Die Nutzungsgebühren von Wadiz, die Gebühren für die Zahlungs- und Abrechnungsabwicklung sowie die Mehrwertsteuer (MwSt.) werden separat berechnet.
- Für Projekte, die bis zum 9. August 2026 eingereicht werden, gelten die bisherigen Sätze für Beratungsgebühren.
1) Umfassende Leistungen
Durchführung von Besprechungen mit dem zuständigen Projektleiter
Leitfaden zur Gestaltung der Projektgeschichte und zur Konzeption der Belohnungen
Vorschläge zur Projektstrategie und Kommunikationsausrichtung
Feedback zu Veranstaltungen, Werbung und dem gesamten Betriebsablauf
2) Zusätzliche Vorteile bei Inanspruchnahme des Beratungsdienstes
- Rabatt auf die Gebühr für nachträgliche Zahlungen für Werbung (5 % → 2,5 %)
- Erhöhung des Limits für die nachträgliche Zahlung um bis zu 100 %
- Gezielte Präsentation in einer exklusiven Sammlung innerhalb des Dienstes
F. Gelten für Projekte mit Auslandszahlungen dieselben Gebühren?
Für koreanische Maker gelten unabhängig davon, ob es sich um inländische oder ausländische Zahlungen handelt, die gleichen Gebühren. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren je nach Zahlungsland an.
F. Wie werden Gebühren bei Rückerstattungen aufgrund eines bloßen Sinneswandels des Unterstützers nach erfolgter Lieferung behandelt?
Gemäß dem E-Commerce-Gesetz gilt für Rückerstattungen aufgrund eines bloßen Sinneswandels des Unterstützers, die innerhalb von 7 Tagen nach erfolgter Lieferung beantragt werden, die Richtlinie zur Rückerstattung von Gebühren.
Da die Kriterien für die Rückerstattung der Gebühren vom Einreichungsdatum des Projekts abhängen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen.
Datum der Projekteinreichung |
Grundlage für die Gebührenabrechnung |
|---|---|
| Projekte, die zwischen dem 27. März 2026 und dem 30. Juni 2026 eingereicht werden | Mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühren für Zahlungen und Abrechnungen werden die Nutzungsgebühren, die Beratungsgebühren und die Gebühren für die vorläufige Abrechnung nicht zurückerstattet. |
| Nach dem 1. Juli 2026 eingereichte Projekte | Alle Gebühren (einschließlich der Zahlungs-/Abrechnungsbearbeitungsgebühr, der Servicegebühren, der Beratungsgebühren und der Vorababrechnungsgebühren) werden zurückerstattet und dem Maker nicht separat in Rechnung gestellt. |
※ Diese Hinweise gelten nur für den Ausland (Maker mit einer Gewerbeanmeldung in einem anderen Land als Südkorea).
✅ Informationen zu den Tarifen (Gebühren) für Maker aus dem Ausland
Wenn Sie ein Projekt auf Wadiz durchführen, gelten für die Nutzung der für den Projektbetrieb erforderlichen Dienste bestimmte Gebühren.
Die Gebühren variieren nicht je nach Projektart und werden gemäß denvon Wadiz festgelegten globalen Standardtarifenberechnet.
| Posten | Gebühren |
| Wadis-Servicegebühr | 12 % |
| Zahlungs- und Abrechnungsgebühren | 4 % + 99 $ |
| Gebühr für Beratungsleistungen (gilt nur bei Inanspruchnahme) |
Staffelung je nach Höhe des endgültigen Zahlungsbetrags |
F. Können alle Unternehmer außerhalb Koreas ein Projekt durchführen?
Wadiz unterstützt die Einrichtung von Projekten in folgenden Ländern: Südkorea, USA, China, Hongkong, Japan, Deutschland, Singapur, Polen und Australien. Sofern Sie über eine Gewerbeanmeldung in einem dieser Länder verfügen, können sowohl juristische als auch natürliche Personen ein Projekt durchführen. Die Liste der unterstützten Länder wird schrittweise erweitert.
Hinweis:Gibt es Voraussetzungen, um ein Wadiz-Maker zu werden? (Link)
F. Wie werden die Gebühren für die Zahlungsabwicklung berechnet?
Diese Gebühr umfasst die Gebühren für den Zahlungsdienstleister bei Zahlungen innerhalb und außerhalb Südkoreas sowie verschiedene Bearbeitungskosten, die im Rahmen des Abrechnungsprozesses anfallen. Sie setzt sich aus einer Gebühr des Zahlungsdienstleisters in Höhe von 4 % und einer Grundgebühr von 99 US-Dollar zusammen.
F. Fallen separate Wechselkurs- und Überweisungsgebühren an?
Für Projekte, die nach dem 18. Mai 2026 (Montag) um 00:00 Uhr eingereicht werden, fallen keine separaten Wechselkurs- und Überweisungsgebühren an.
Zur Information: Für Projekte von ausländischen Machern (Unternehmern außerhalb Koreas), die zwischen Montag, dem 2. Februar 2026, und Sonntag, dem 17. Mai 2026, eingereicht wurden, galt separat ein Wechselkurs- und Überweisungsgebührensatz von 2 %, wobei die im Abrechnungsprozess anfallenden Kosten für den Umtausch ausländischer Währungen und die Abwicklung von Auslandsüberweisungen in der Gebühr berücksichtigt wurden.
F. Welche Leistungen werden angeboten, wenn ich mich für den Beratungsservice entscheide?
Der Beratungsservice dient der Auswahl von Projekten, die Synergieeffekte mit Wadiz erzielen können, und umfasst die Bereitstellung eines schrittweisen Leitfadens für die erfolgreiche Projektdurchführung durch den zuständigen Projektleiter (PD). Bei Inanspruchnahme dieses Services werden zusätzliche Vorteile für die Projektdurchführung gewährt.
Ab den am 10. August 2026 eingereichten Projekten wird die Gebühr für den Beratungsservice gestaffelt auf den nach Projektabschluss erfolgreich abgerechneten Endbetrag angewandt.
Endgültiger erfolgreich abgerechneter Betrag |
Provisionssatz für Beratungsleistungen |
|---|---|
| unter 30 Millionen Won | 10 % |
| 30 Millionen Won oder mehr bis unter 100 Millionen Won | 7 % |
| 100 Millionen Won oder mehr | 5 % |
- Die Gebühr für Beratungsleistungen richtet sich nach dem Betrag der erfolgreich abgeschlossenen Zahlung nach Projektabschluss.
- Die Höhe der Beratungsgebühren kann je nach Projektbedingungen variieren.
- Die Nutzungsgebühren von Wadiz, die Gebühren für die Zahlungs- und Abrechnungsabwicklung sowie die Mehrwertsteuer (MwSt.) werden separat berechnet.
- Für Projekte, die bis zum 9. August 2026 eingereicht werden, gelten die bisherigen Sätze für Beratungsgebühren.
Leistungen des Projektleiters (PD)
- Durchführung von Besprechungen
- Feedback zur Gestaltung der Projektgeschichte
- Vorschläge zur Gestaltung der Belohnungen
- Feedback zur Nachrichten- und Kommunikationsstrategie
- Vorschläge für Event- und Werbeaktionen
- Vorabprüfung und Feedback zur Risikoprävention
Hinweis:Was ist der Leitfaden für Projektleiter? (Link)
※ Zusätzliche Vorteile bei Inanspruchnahme der Beratungsdienste
- Gezielte Präsentation einer exklusiven Kollektion innerhalb des Dienstes
Hinweis:Was ist eine „Exklusive Kollektion“ (Sonderausstellung „Im Fokus“)?(Link)
F. Wie erfolgt die Abrechnung?
Die Abrechnung für Maker außerhalb Koreas muss je nach Sitzland des Unternehmens über ein mit Maker Studio verknüpftes Stripe Connect- oder PingPong-Konto erfolgen.
Hersteller aus Ländern außerhalb Chinas (USA, Japan, Hongkong usw.): Vor dem Start des Projekts ist eine Unternehmensüberprüfung (KYC) über Stripe Connect erforderlich. Der Betrag wird auf Basis des [am Tag der Rechnungsstellung geltenden offiziellen Wechselkurses] in US-Dollar (USD) festgelegt und automatisch auf das lokale Konto überwiesen.
Maker aus China: Die Registrierung eines PingPong-Kontos ist erforderlich; die Auszahlung erfolgt in US-Dollar (USD) unter Anwendung des [Echtzeit-Wechselkurses zum Zeitpunkt der endgültigen Überweisung].
Hinweis: Möchten Sie wissen, wie Sie ein PingPong-Konto für die Abrechnung einrichten? (Link)
Dies gilt für globale Projekte, die ab dem 1. Juni 2026 eingereicht werden.