Wenn es sich bei dem Belohnungsprodukt um ein Produkt handelt, das einer KC-Zertifizierung (einschließlich Kinderprodukte) unterliegt oder zu den sicherheitsgeprüften Haushaltschemikalien zählt, müssen die entsprechenden Sicherheitszertifikate vor Beginn der Finanzierung eingereicht werden.
Dadiese Unterlagen Anforderungen betreffen, die in direktem Zusammenhang mit der Produktsicherheit stehen, überprüfen Sie bitte unbedingt die Einreichungskriterien entsprechend der Art des Herstellers (inländisch/ausländisch).
✅ Sicherheitszertifizierungsunterlagen für koreanische Hersteller
- Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Belohnungsartikel; bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ausder folgenden Liste ein.
- Das entsprechende Dokument aus den folgenden: Sicherheitszertifikat für Elektrogeräte / Bescheinigung über die Sicherheitsprüfung / Prüfbericht zur Konformität des Lieferanten
- Sicherheitszertifikat für Haushaltswaren / Bescheinigung über die Sicherheitsprüfung / Prüfbericht zur Konformität des Lieferanten (bitte das zutreffende Dokument einreichen)
- Sicherheitsbestätigungsbescheinigung für Batterien (bei eingebauten Batterien)
- Sicherheitsbestätigungsbescheinigung für Adapter (bei Verwendung eines Adapters)
- Bescheinigung über die Konformität mit den Sicherheitsstandards
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Zertifikat über die Sicherheit von Kinderprodukten / Sicherheitsbestätigung / Konformitätserklärung des Lieferanten (je nach Fall)
- Falls die KC-Zertifizierung (einschließlich Kinderprodukte) und die Erklärung zur Konformität mit den Sicherheitsstandards nicht vor Beginn dieser Finanzierung eingereicht wurden,
- ist zwar eine Ankündigung des geplanten Starts möglich, es kommt jedoch zu Einschränkungen beim Start der Finanzierung.
- Bitte laden Sie die Sicherheitszertifizierungsunterlagen vor der Einreichung des Projekts in Maker Studio hoch. Nach der Veröffentlichung des geplanten Starttermins können Sie diese über den Reiter „Versand- und Rückerstattungsmanagement“ in Maker Studioeinreichen.
✅ KC-Zertifizierungsunterlagen für ausländische Hersteller
Ausländische Hersteller werden in zwei Kategorien unterteilt: solche, die inden koreanischen Markteintreten, und solche, die Direktverkäufe anbieten (Korea/weltweit); die Anforderungen hinsichtlich der Einreichung von KC-Zertifizierungsunterlagen unterscheiden sich je nach Kategorie.
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Ausländische Hersteller – Markteintritt in Korea
Es gelten dieselben Standards wie für koreanische Hersteller.
Es müssen dieselben gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen wie bei koreanischen Herstellern eingereicht werden, z. B. die KC-Zertifizierung.
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Ausländische Hersteller – Direktimport (Korea/weltweit)
Die Einreichung separater gesetzlich vorgeschriebener Dokumente ist nicht erforderlich.
Daher besteht keine Verpflichtung zur Einreichung von gesetzlich vorgeschriebenen Zertifizierungsunterlagen, einschließlich der KC-Zertifizierung.
Weitere Informationen finden Sie im Hersteller-Center.