Was sind die Bedingungen für die Aufnahme in den Store?

 

✅ Wie man sich für den WADIZ Store bewirbt
 

  1. Maker, die ein erfolgreiches Fundraising- oder Vorbestellungsprojekt abgeschlossen haben

    Hersteller, die ein Finanzierungs- oder Vorbestellungsprojekt durchgeführt haben, können nach Überprüfung der Bedingungen für die Aufnahme in den Store über die Schaltfläche [Informationen zur Aufnahme in den Store] im Maker Studio ein Store-Projekt eröffnen.

     

  2. Maker ohne Erfahrung mit Finanzierung oder Vorbestellungen
     

    Maker ohne Erfahrung mit Finanzierung oder Vorbestellungen können sich im Hilfe-Center unter Anfrage zur Store-Aufnahmebeantragen. Nach interner Prüfung Ihrer Bewerbung teilen wir Ihnen innerhalb von fünf Werktagen mit, ob Sie einen Shop eröffnen können.

     


 

✅ Bedingungen für die Aufnahme in den Wadiz Store

Wenn ein Hersteller ein Projekt einreicht, prüft Wadiz das Projekt anhand der Zulassungskriterien für Store-Projekte und entscheidet über die Zulassung.

 

1. Hersteller, die ein Funding- oder Vorbestellungsprojekt erfolgreich abgeschlossen haben
 

Alle folgenden Kriterien müssen erfüllt sein. 
 

  • Hersteller, deren Anmeldung als Versandhandelsunternehmen abgeschlossen ist
     
  • Maker, die an einem bestehenden Projekt teilnehmen und mindestens 50 Unterstützer haben, die die Zahlung abgeschlossen haben, oder mindestens ein Projekt mit einem Zahlungsbetrag von mindestens 5 Millionen Won haben. 
     
  • Maker mit einer Maker-Zufriedenheit von mindestens 3,0 zum Zeitpunkt der Einreichung des Store-Projekts 
    * Die Zufriedenheit des Herstellers bezieht sich auf die Gesamtzufriedenheit, die sich aus den auf der Herstellerseite angezeigten Finanzierungen, Vorbestellungen und Store-Projekten ergibt. 

     

2. Hersteller ohne Erfahrung mit Finanzierung und Vorbestellungen
 

Auch wenn Sie noch keine Finanzierung oder Vorbestellungen durchgeführt haben, können Sie sich für den Store bewerben, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

 

1) Hersteller einer neuen Marke

  • Unternehmen, die seit weniger als drei Jahren bestehen und eine eigene Marke (Marke usw.) besitzen
    • Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird anhand des Gründungsdatums auf der Gewerbeanmeldung eine Dauer von drei Jahren geprüft
    • Neue Markenhersteller müssen über eine selbst entwickelte Marke verfügen
    • Es muss überprüft werden, ob Markenrechte/Designrechte/Patentrechte/Gebrauchsmusterrechte für die Marke bestehen.
       

2) Geprüfte Hersteller

  • Hersteller, die mindestens ein Produkt mit einer Zufriedenheitsbewertung von mindestens 4,5 und mindestens 1.000 Bewertungen haben, einschließlich externer Vertriebskanäle
    • Die Zufriedenheit und die Anzahl der Bewertungen müssen für ein repräsentatives Produkt erfüllt sein
    • Wenn das repräsentative Produkt die Kriterien erfüllt, können auch andere Produkte in den Shop aufgenommen werden. 
       

3) Influencer-Hersteller

  • Hersteller mit mehr als 10.000 Followern auf sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook, X, TikTok) oder YouTube-Abonnenten
  • Alle Produkte, die von einem Hersteller mit mehr als 10.000 Fans selbst hergestellt oder für die er die Vertriebsrechte besitzt, können gelistet werden 

 

 

 

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