Ja, die Unterschrift oder Signatur des Berichtenden ist erforderlich.
✅ Wadiz Bericht über Artikel, die von der Funktionsprüfung ausgeschlossen sind - Einreichung
Gemäß Artikel 4 des „Kosmetikgesetzes“ und Paragraph 2 von Artikel 10 der „Durchführungsverordnung zum Kosmetikgesetz“ ist für die Meldung von Artikeln, die von der Prüfung funktioneller Kosmetika ausgenommen sind, eine Unterschrift des Berichtenden im [Formular Nr. 10] erforderlich.