Was ist bei der Verwendung von KI-generierten virtuellen Figuren in der Werbung zu beachten?

Mit der Weiterentwicklung der KI-Technologie nehmen die Fälle zu, in denen virtuelle Figuren, die kaum von echten Menschen zu unterscheiden sind, in der Werbung eingesetzt werden.

 

Gemäß den „Richtlinien zur Prüfung von Kennzeichnungen und Werbung in Bezug auf Empfehlungen und Garantien“ der Kommission für fairen Handel müssen Werbeanzeigen, in denen KI-generierte virtuelle Figuren Produkte oder Dienstleistungen empfehlen oder für diese bürgen, deutlich als solche gekennzeichnet werden, damit die Nutzer sie nicht mit Bewertungen oder Empfehlungen realer Personen verwechseln.

 

Diese Vorgaben gelten nicht nur für Projektbeschreibungen und Neuigkeiten auf Wadiz, sondern auch für werbliche Inhalte wie Display-Anzeigen, Push-Benachrichtigungen und gezielte Werbung (Meta), die von den Machern selbst erstellt und geschaltet werden.
 



 

✅ In welchen Fällen ist eine Kennzeichnung erforderlich?

In den folgenden Fällen, in denen eine durch KI erzeugte virtuelle Figur Produkte so empfiehlt oder deren Nutzung so darstellt, als handele es sich um eine reale Person, kann eine Kennzeichnung als virtuelle Figur erforderlich sein.
 

  • Wenn es so aussieht, als würde eine KI-generierte Figur ein Produkt verwenden oder erleben
  • Wenn eine KI-generierte Figur die Wirkung, Leistung, Qualität oder Zufriedenheit mit einem Produkt beschreibt
  • Wenn eine KI-generierte Figur das Produkt wie ein Verbraucher, Experte, Prominenter oder Influencer empfiehlt
  • Wenn in KI-generierten Bildern oder Videos, die wie echte Menschen aussehen, Bewertungen oder Empfehlungstexte verwendet werden

 

 

✅ Wie muss die Kennzeichnung erfolgen?

Bitte platzieren Sie den Hinweis je nach Art des Inhalts an einer Stelle, an der er für die Follower leicht erkennbar ist.

Der Hinweis muss in ausreichender Größe und in einer kontrastreichen Farbe dargestellt werden, damit er für die Nutzer leicht erkennbar ist.
 

  • Textinhalte
    Fügen Sie vor dem Titel oder am Anfang des Textes folgenden Hinweis ein:
    • [Enthält fiktive Personen]
    • Dieser Beitrag enthält fiktive Figuren, die mithilfe von KI erstellt wurden.
  • Bildmaterial
    Fügen Sie in unmittelbarer Nähe der fiktiven Figur folgenden Hinweis ein:
    • [Fiktive Figur]
    • [Durch KI erzeugte virtuelle Figur] 
  • Videomaterial 
    Während der virtuellen Figur im Bild zu sehen ist, wird an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Bildschirm kontinuierlich folgender Hinweis angezeigt:
    • [Fiktive Figur]
    • [KI-generierte virtuelle Figur]

 

✅ Darf ich den Inhalt frei verwenden, solange ich den Hinweis anbringe?

Selbst wenn Sie darauf hinweisen, dass es sich um eine fiktive Figur handelt, kann der Inhalt als unzulässige Kennzeichnung oder Werbunggewertet werden, wenn die Darstellung – beispielsweise so, als hätten Sie das Produkt tatsächlich verwendet oder erlebt – nicht der Wahrheit entspricht.

Seien Sie insbesondere bei der Verwendung folgender Formulierungen vorsichtig: 
 

  • Wenn der Eindruck erweckt wird, dass ein virtueller Experte tatsächlich eine Überprüfung oder Diagnose vorgenommen hat
  • Wenn eine fiktive Person ohne objektive Grundlage kategorische Aussagen über die Wirksamkeit, Leistung oder Zufriedenheit eines Produkts trifft
  • Wenn Bilder der virtuellen Person zusammen mit Bewertungstexten verwendet werden, die so aussehen, als stammten sie von echten Verbrauchern

Wenn Sie KI-generierte virtuelle Figuren einsetzen, sollten Sie nicht nur deutlich kennzeichnen, dass es sich um eine virtuelle Figur handelt, sondern auch darauf achten, keine Formulierungen zu verwenden, die bei den Unterstützern den Eindruck erwecken könnten, es handele sich um tatsächliche Nutzungserfahrungen oder objektive Fakten.

 

 

 

✅ Was passiert, wenn die Richtlinien nicht eingehalten werden?

Wenn Werbematerialien entdeckt werden, die gegen die Richtlinien zur Nutzung KI-generierter virtueller Figuren verstoßen, kann eine Überarbeitung der Werbematerialien oder der Projektgeschichte verlangt werden, und es können Maßnahmen gemäß den Betriebsrichtlinien ergriffen werden, wie z. B. die Einschränkung der Anzeigenauslieferung oder der Sichtbarkeit der Inhalte.

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